B. & K. Versicherungsmakler

Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung

Die verbundene Wohngebäudeversicherung schützt den Gebäudeeigentümer vor Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben (versicherte Gefahren). Der Versicherungsgegenstand ist das Wohngebäude ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen (versicherte Sache). Ziel ist hierbei die Kostendeckung für Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten (versicherte Kosten).

Die Versicherungen im Einzelnen

Die verbundene Wohngebäudeversicherung verbindet drei Versicherungen in einem Vertrag. Die drei Versicherungen sind die Feuer-, die Leitungswasser- und die Sturmversicherung (inklusive Hagel). Jede Versicherung kann einzeln oder in beliebiger Kombination abgeschlossen werden. Die einzelnen Versicherungen vereinigen jeweils genau definierte Gefahren, welche das Gebäude und die weiteren versicherten Sachen bedrohen und durch diese versichert sein sollen.

Versicherung

Versicherte Gefahr

genaue Definition gemäß Musterbedingungen

Feuerversicherung

Brand

Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder

ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

Blitzschlag

Blitzschlag ist das unmittelbare Auftreffen eines Blitzes auf Sachen.

Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen sind nur versichert, wenn ein Blitz unmittelbar auf versicherte Sachen aufgetroffen ist.

Explosion

Explosion ist eine plötzliche Kraftäußerung durch Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen.

Implosion

Implosion ist eine plötzliche Zerstörung eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.

Leitungswasservers.

Leitungswasser

Leitungswasser ist Wasser, das aus bestimmten Quellen bestimmungswidrig ausgetreten ist.

Frost- und sonstige Bruchschäden

In den Musterbedingungen gibt es keine Definition

Sturmversicherung

Sturm

Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (Windgeschwindigkeit mind. 63 km/Stunde).

Hagel

In den Musterbedingungen gibt es keine Definition für Hagel; Die Gefahr Hagel ist unabhängig vom Ausmaß (z. B.Korngröße) ohne Eingrenzung versichert.

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