Versicherungsmakler, was ist das?
Vermittlerarten
Die Unterscheidung zwischen einem Versicherungsvertreter und einem Versicherungsmakler ist wichtig für die Zurechnung von Rechten und Pflichten des Versicherungsnehmers, des Versicherungsmaklers und der Versicherungsgesellschaft.
Der Versicherungsvertreter ist Geschäftsbesorger der Versicherung und vertritt damit in erster Linie die Interessen der Versicherung. Der Versicherungsmakler ist Beauftragter des Kunden und steht somit vertragsrechtlich auf Kunden bzw. Mandanten-Seite. Fehler des Versicherungsagenten werden dem Versicherungsunternehmen als eigenes Wissen zugerechnet (§ 278 BGB). Fehler des Maklers werden dem Versicherungsnehmer zugerechnet.
Versäumt der Versicherungsmakler, Unterlagen, die der Versicherte ihm einreicht, an die Versicherung weiterzuleiten, gelten diese Unterlagen im Allgemeinen nicht als in den Kenntnisbereich der Versicherung gelangt. Im Speziellen sind die Zusammenarbeitsverträge des Maklers mit den jeweiligen Versicherungsgesellschaften maßgebend.
Makler
Der Makler, auch als Broker bezeichnet, ist an keine Gesellschaft gebunden. Im Gegensatz zu den gebundenen Vermittlern (Vertretern) erhält er vom Kunden einen Beratungs- und Vermittlungsauftrag, ähnlich einem Rechtsanwalt. Seine Loyalität besteht in erster Linie dem Kunden bzw. Mandanten gegenüber.
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsmakler wird in einem Maklervertrag geregelt. Seit dem Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (Versicherungsvermittlergesetz) vom Dezember 2006 muss der Makler über die Wünsche des Kunden und die daraus resultierenden Vorschläge mit Begründung eine schriftliche Dokumentation vor Vertragsabschluss erstellen, sofern der Kunde darauf nicht verzichtet oder wenn der gewählte Versicherer vorläufige Deckung gewährt. Es muss von allen Gesprächspartnern unterzeichnet und dem Kunden eine Kopie vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Ausgenommen ist der Verzicht durch den Kunden oder die vorläufige Deckung durch den Versicherer. Ein Verzicht durch den Kunden auf eine Beratungsdokumentation kann sich Streitfall nachteilig für ihn auswirken.
Ergänzend gibt es noch den Maklervertrag/-auftrag und die dazugehörige Maklervollmacht. Letztere legitimiert den Makler nach außen, z. B. gegenüber den Versicherungsgesellschaften, als Sachwalter des Kunden und in der der Umfang der mit dem Mandanten vereinbarten Vollmachten geregelt ist. Die Vollmacht legt der Makler bei der Versicherungsgesellschaft vor, bei der er z. B. im Auftrage des Mandanten eine Sachversicherung kündigt, neu abschließt oder eine Schadensregulierung anmeldet.
Gebundener Vermittler
Versicherungsvertreter sind gemäß Versicherungsvertragsgesetz streng von Maklern abgegrenzt. Weitere Bezeichnungen sind: Agent, Exklusivvertrieb, Agenturvertrieb, Ausschließlichkeitsagent, Außendienst der Versicherungsgesellschaft, Tied agent network.
Es handelt sich hierbei immer um Versicherungsvertreter, die im Auftrag einer oder mehrerer (Mehrfachagent) Versicherungsgesellschaft/-en Geschäfte anbahnen und die Kunden beraten.
Mehrfachagenten
Auch der Mehrfachagent ist ein Versicherungsvertreter. Er arbeitet nicht exklusiv für eine Versicherungsgesellschaft, sondern vertreibt Produkte mehrerer Gesellschaften. Der Unterschied zum Makler (Broker) besteht darin, dass er rechtlich Vertreter der jeweiligen Versicherungsgesellschaften ist und mit ihnen einen Agentenvertrag hat.
Um für den Kunden Klarheit zu schaffen, ob er es mit einem Mehrfachagenten oder einem Makler zu tun hat, wurde in der Schweiz per 1. Januar 2006 die Registrierungspflicht für Vermittler gesetzlich verankert. Auch in Deutschland ist die Registrierung der Versicherungsvermittler vorgeschrieben. Jeder Vermittler muss sich als gebunden (Exklusiv- oder Mehrfachagenten) oder ungebunden (neutral) in einer zentralen, öffentlichen, via Internet zugänglichen, Datenbank registrieren. In Deutschland gibt es ein an das Internet angebundene Versicherungsvermittlerregister.[1] Ein Kriterium für den Eintrag als ungebundener Vermittler ist die Verteilung der betreuten Prämien auf mehrere Versicherungsgesellschaften. Von keiner Gesellschaft darf mehr als ein bestimmter Prozentsatz der insgesamt betreuten Kundenprämien bezogen werden.
Nutzen
Im Auftrag des Kunden bewertet der Makler den Markt nach den Anforderungskriterien des Versicherungsnehmers. Ein entscheidendes Kriterium ist das Preis-Leistungsverhältnisses; aufgrund dessen gibt der Versicherungs-Makler eine Empfehlung ab. Diese Marktbewertung findet je Versicherungszweig getrennt statt. Zum Beispiel kann eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Versicherer A, eine Sachversicherung mit Versicherer B und eine Personenversicherung mit dem Versicherer C abgeschlossen werden. Damit optimiert der Kunde seine Prämien und Deckungen. Dadurch, dass der Makler nicht an eine bestimmte Gesellschaft gebunden ist, muss er dem Kunden nicht wie der Agenturvertrieb das zur Verfügung stehende Produkt verkaufen, sondern sucht die Versicherungsschutzlösung auf dem Markt, die im Idealfall den Risikogegebenheiten und Bedürfnissen des Kunden am besten entspricht.